Du verkaufst, was du herstellst, und fragst dich, ob du Umsatzsteuer ausweisen musst? Mit der Kleinunternehmerregelung kannst du darauf verzichten. Dafür kannst du aber auch keine Vorsteuer abziehen.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Kleinunternehmerregelung 2026 funktioniert, wo die Grenzen liegen und was beim Vorsteuerabzug auf Anschaffungen wie einen Drucker gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt.
  • Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus.
  • Dann kannst du die Vorsteuer aus deinen Einkäufen nicht abziehen.
  • In der Regelbesteuerung weist du Umsatzsteuer aus und holst dir die Vorsteuer aus Rechnungen zurück.
  • Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann bist du mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden.

Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung steht in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Dein Umsatz ist dann steuerfrei, wenn du zwei Grenzen einhältst.

  • Vorjahr. Dein Gesamtumsatz lag im vorangegangenen Kalenderjahr bei höchstens 25.000 €.
  • Laufendes Jahr. Dein Gesamtumsatz bleibt im laufenden Kalenderjahr bei höchstens 100.000 €.

Der Gesamtumsatz ist die Summe deiner steuerbaren Umsätze, die du tatsächlich eingenommen hast. Es ist nicht dein Gewinn.

Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 €, gilt die Regelung nicht mehr.

Was bedeutet das für deine Rechnungen?

Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen weist du darauf hin, dass für deine Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir ein anderer Unternehmer in Rechnung stellt. In der Regelbesteuerung kannst du sie von deiner Umsatzsteuer abziehen. Das regelt § 15 UStG.

Dafür brauchst du eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG. Sie enthält unter anderem diese Angaben.

  • vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers und von dir als Empfänger
  • die Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers
  • Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände
  • den Zeitpunkt der Lieferung
  • Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag

Der Gegenstand muss außerdem für dein Unternehmen sein. Nutzt du ihn zu weniger als 10 Prozent unternehmerisch, gilt er nicht als für dein Unternehmen bezogen.

Kleinunternehmer und Vorsteuerabzug

Hier steckt der wichtigste Punkt dieses Ratgebers. Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, kann keine Vorsteuer abziehen. Die Vorsteuer aus deinen Einkäufen bleibt bei dir als Kosten hängen.

Nimm den eufyMake E1 im Starter-Set für 2.399 €. Enthält dieser Preis 19 Prozent Umsatzsteuer, sind das rund 383 €. Das ist eine Beispielrechnung. Deine Rechnung zeigt den genauen Betrag.

Ob sich die Regelbesteuerung für dich lohnt, hängt von deinen Kunden und deinen Einkäufen ab. Ein Steuerberater kann dir das für deinen Fall durchrechnen.

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Du kannst dich bewusst für die Regelbesteuerung entscheiden. Dazu erklärst du dem Finanzamt, dass du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.

Das solltest du dabei wissen.

  • Der Verzicht gilt unwiderruflich für den jeweiligen Besteuerungszeitraum.
  • Er bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre.
  • Danach kannst du ihn mit Wirkung vom Beginn eines folgenden Kalenderjahres widerrufen.
  • Du gibst die Erklärung gegenüber dem Finanzamt ab, und zwar bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Kalenderjahres nach dem Besteuerungszeitraum.

Sprich vor dem Schritt mit deinem Steuerberater, weil du lange daran gebunden bist.

Wann endet die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung endet, sobald du eine der beiden Grenzen überschreitest.

  • Lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 25.000 €, gilt sie im laufenden Jahr nicht.
  • Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, endet sie sofort.

Dann wechselst du in die Regelbesteuerung. Du weist Umsatzsteuer aus und kannst im Gegenzug die Vorsteuer abziehen.

USt-IdNr. beantragen und prüfen

Für Geschäfte im EU-Binnenmarkt brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt sie zusätzlich zu deiner Steuernummer. Die Informationen zur Beantragung findest du auf der BZSt-Seite zur USt-IdNr..

Ob eine USt-IdNr. gültig ist, kannst du bei VIES prüfen. Das ist das Tool der EU-Kommission.

Bereit für den nächsten Schritt?

Wenn du weißt, wo du steuerlich stehst, kannst du dein Equipment mit einem klaren Plan auswählen. Unser Ratgeber UV-Druck-Business gründen zeigt dir die ersten Schritte.

Gut zu wissen

Dieser Ratgeber dient nur der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Regeln, Sätze und Grenzen können sich ändern. Prüfe die Angaben bei deinem Finanzamt oder mit einem Steuerberater, bevor du eine Entscheidung triffst.

FAQ

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt.

Kann ein Kleinunternehmer die Vorsteuer abziehen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und kann auch keine Vorsteuer aus Rechnungen abziehen.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja. Du erklärst dem Finanzamt den Verzicht. Er bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre.

Was ist die Regelbesteuerung?

In der Regelbesteuerung weist du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, führst sie ans Finanzamt ab und kannst die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.

Wie prüfe ich eine USt-IdNr.?

Du kannst eine USt-IdNr. bei VIES prüfen, dem Tool der EU-Kommission. Wähle das Land, gib die Nummer ein und sende ab.

Gefällt Ihnen dieser Artikel?
eufyMake Team
Wir sind das eufyMake-Team – Ankers Marke für Kreative. Hier teilen wir Tipps, Projekte und Ideen zu 3D- und UV-Druck.